Österreich, Deutschland und EU: den Geltungsbereich einer Rechtsquelle erkennen
Eine Rechtsquelle sagt erst dann etwas über Ihren Fall, wenn klar ist, für welches Gebiet und für welche Ebene sie gilt. Österreichs offizielles Portal oesterreich.gv.at beschreibt EU(EG)-Verordnungen als unmittelbar geltend: Sie schaffen Recht, das in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz gilt, ohne dass die Regierungen tätig werden müssen. Im Gegensatz dazu stehen EU(EG)-Richtlinien, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind. Und ein deutscher Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de belegt vorerst nur eines: Diese Quelle stammt aus Deutschland.
Warum die Rechtsform vor dem Inhalt kommt
Dieselbe Regel kann als Verordnung, als Richtlinie oder als nationales Gesetz auftreten. Die Rechtsform entscheidet, an wen sich die Norm richtet und welcher Schritt nötig ist, bevor sie auf einen konkreten Sachverhalt angewendet werden kann. Wer diesen Schritt überspringt, liest einen Text, der für den eigenen Fall gar nicht die maßgebliche Fassung ist.
EU(EG)-Verordnung: unmittelbare Geltung
Nach der Beschreibung auf oesterreich.gv.at gilt eine Verordnung unmittelbar. Das Portal formuliert es so: Sie schafft Recht, das in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz gilt, ohne dass die Regierungen tätig werden müssen.
Das ist eine Aussage über die Rechtsform, nicht über jede einzelne Verordnung. Für eine konkrete Norm bleiben drei Punkte zu prüfen:
- Gegenstand: Deckt die Verordnung Ihren Sachverhalt überhaupt ab?
- Gebiet: Gilt sie für das Gebiet, in dem Ihr Sachverhalt spielt?
- Zeitpunkt: Ist die Fassung, die Sie lesen, zu Ihrem Zeitpunkt in Geltung?
EU(EG)-Richtlinie: an die Mitgliedstaaten gerichtet
Die Abgrenzung auf oesterreich.gv.at ist knapp: Richtlinien sind an die Mitgliedstaaten gerichtet. Daraus ergibt sich für die redaktionelle Quellenprüfung vor allem eine zusätzliche Frage. Sie lesen nicht automatisch die Norm, die Ihren Fall regelt, sondern müssen erst klären, ob und wie der betroffene Mitgliedstaat das Ziel umgesetzt hat und welche nationale Regel das ist.
Aus dieser Unterscheidung lässt sich für sich allein nichts über eine bestimmte österreichische Umsetzung ableiten. Welche österreichische Norm einer bestimmten Richtlinie entspricht, muss für jede Richtlinie gesondert geprüft werden.
| Rechtsform | Adressat und Geltung laut Quelle | Was Sie zusätzlich prüfen |
|---|---|---|
| EU(EG)-Verordnung | gilt unmittelbar; schafft Recht, das in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz gilt, ohne dass die Regierungen tätig werden müssen | Gegenstand, Gebiet und Zeitpunkt der konkreten Verordnung |
| EU(EG)-Richtlinie | an die Mitgliedstaaten gerichtet | ob und in welcher Form der betroffene Mitgliedstaat umgesetzt hat und welche nationale Norm das ist |
| Nationales Gesetz (Eintrag im deutschen Portal) | Der Eintrag belegt die Herkunft der Quelle, hier: Deutschland | ob diese Quelle für Ihren Fall überhaupt maßgeblich ist |
Was der deutsche BGB-Eintrag leistet
Auf gesetze-im-internet.de findet sich das Bürgerliche Gesetzbuch, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; die Seite selbst ist als nichtamtliches Inhaltsverzeichnis bezeichnet. Für die Einordnung einer Rechtsquelle leistet dieser Eintrag genau eines: Er zeigt, dass der Text aus dem deutschen Bundesrecht stammt.
Aus dieser Herkunft folgt nichts über einen österreichischen Fall. Ein deutscher Gesetzestext macht deutsches Recht weder anwendbar noch unanwendbar, wenn Ihr Sachverhalt einen Bezug zu Österreich hat. Welches Recht auf einen Fall mit Auslandsbezug anzuwenden ist, ist eine eigene Frage, die eigene Normen und eigene Quellen verlangt.
Schritt für Schritt prüfen
Lesen Sie den vollständigen Titel der Norm. Notieren Sie die Rechtsform: Verordnung, Richtlinie oder nationales Gesetz. Notieren Sie die Ebene: EU, Bund oder ein anderer Gesetzgeber. Prüfen Sie den Gegenstand an Ihrem Sachverhalt. Prüfen Sie das Gebiet. Prüfen Sie den Zeitpunkt und die Fassung. Suchen Sie bei einer Richtlinie die nationale Umsetzung. Prüfen Sie diese Umsetzung erneut nach Gegenstand, Gebiet und Zeitpunkt. Halten Sie fest, welche Quelle Sie geprüft haben und wann.
Wo diese Übersicht endet
Die hier beschriebenen Eingänge erklären nur die allgemeine Rechtsquellenform. Sie erlauben keine Aussage zu einer bestimmten österreichischen Richtlinienumsetzung, keine Aussage zum Kollisionsrecht und keine Aussage dazu, ob deutsches Recht in einem österreichischen Fall anwendbar ist.
Diese Seite ist allgemeine Rechtsinformation. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und enthält keine Fristen, Gebühren oder Berechnungen zur Anspruchsberechtigung.